Riester Rente

 

Die Vorteile der Riester-Rente

 

 

Die Riester Rente ist eine private Vorsorgeversicherung, die dem Kapitalaufbau für den Altersruhestand dient. Da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht wird es zunehmend wichtiger, privat vorzusorgen. Um dies zu unterstützen hat der Gesetzgeber 2001 die Riester-Rente eingeführt. Das Besondere an der Riester-Rente im Vergleich zu anderen Vorsorgeversicherungen ist, dass der Versicherungsnehmer von einer hohen staatlichen Förderung profitiert und selbst im Falle der Arbeitslosigkeit den Vertrag nicht auflösen muss. Man bezeichnet die Riester-Rente daher auch als Hartz IV- sicher.


 

Eigenbeiträge und staatliche Zulagen zur Riester-Rente

 

Je nach Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers kann die Riester-Rente als klassischer Kontensparplan oder als chancenorientierter Fondssparplan eingerichtet werden. In beiden Fällen muss die Versicherungsgesellschaft gewährleisten, dass das eingesetzte Kapital erhalten bleibt und die garantierte Mindestverzinsung gegeben ist. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass ihm kein Verlust droht.


Um Anspruch auf staatliche Förderung zur Altersvorsorge geltend machen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die versicherte Person muss entweder selbst pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder mit einem Pflichtversicherten verheiratet sein und indirekt förderberechtigt sein. Zu den direkt Förderberechtigen gehören Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Wehr und Zivildienstleistende und Beamte. Sowohl direkt als auch indirekt förderberechtigte Personen müssen den Vertrag für die Riester-Rente auf Ihren eigenen Namen abschließen und einen gewissen Eigenbeitrag zahlen, da die Zulagen ansonsten nur anteilig geleistet werden. Die Höhe des Eigenbeitrages ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres und entspricht davon jährlich 4%. Gleichzeitig gilt der Mindestbeitrag von 60€ pro Jahr bzw. 5€ pro Monat, der nicht unterschritten werden sollte. Der Höchstbeitrag liegt bei 2.100€ jährlich.


Die jährlichen Zulagen zur Riester-Rente betragen für die versicherte Person 154€ und für jedes Kind 185€ solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Für die Kinder, die im Jahr 2008 geboren wurden, wird sogar eine noch höhere Kinderzulage gewährt, die bei 300€ jährlich liegt. Wenn beide Erziehungsberechtigten die Riester-Rente abgeschlossen haben wird die Kinderzulage üblicherweise dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben, sofern nichts anders vereinbart wurde.


Neben der staatlichen Förderung kann der Versicherungsnehmer auch von einer Steuerersparnis profitieren, wenn die geleisteten Eigenbeiträge als Aufwendungen zur Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben werden. Das Finanzamt führt dann die Günstigerprüfung durch, in der ermittelt wird, ob die Steuerersparnis höher ist als die gewährten Zulagen und zahlt gegebenenfalls eine Steuererstattung.



 

Die Leistungen der Riester-Rente

 

Die Leistungen, die der Versicherungsnehmer bei Fälligkeit der Riester-Rente bezieht, ergeben sich aus dem Umfang der Zulagen, den Eigenbeiträgen, der Rendite und der Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung ergibt sich aus der Ertragslage der Versicherungsgesellschaft und kann bei Vertragsabschluss nicht garantiert werden.
Zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr können die Leistungen der Riester-Rente abgerufen werden. Der Versicherungsnehmer hat hierbei die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente und einer Kapitalzahlung in Höhe von 30% des gebildeten Kapitals mit entsprechender Verrentung des restlichen Kapitals.